Die Tarifeinigung mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion vom 22. April 2023 sah eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2024 vor. Die Gewerkschaften haben am 25. September 2024 neben den Entgeltregelungen auch zahlreiche strukturelle Regelungen gekündigt, u.a. die Tarifregelungen zur Arbeitszeit und zum Erholungsurlaub.
Am 9. Oktober 2024 fanden bei beiden Gewerkschaften Sitzungen der jeweiligen Bundestarifkommissionen statt, in denen abschließend die Forderungen der Gewerkschaften diskutiert und beschlossen wurden.

Die VKA hat auf die Forderungsbekanntgabe mit einer Pressemitteilung reagiert (die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier). Eine Entgelterhöhung von 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro, dazu mindestens 3 zusätzliche freie Tage pro Jahr: Die trotz Rekordabschluss im vergangenen Jahr veröffentlichten Forderungen der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion gegenüber den kommunalen Arbeitgebern und dem Bund lassen fehlenden tarifpolitischen Weitblick vermuten.