Der Kommunale Arbeitgeberverband Brandenburg e.V.

Wir sind der Tarifverband der kommunalen Arbeitgeber im Land Brandenburg. Unsere Mitglieder sind die brandenburgischen Gemeinden, Städte und Landkreise, aber auch die gemeindlichen Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, Unternehmen des ÖPNV, die Sparkassen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Unser Verband hat außerdem Gastmitglieder.

Der KAV Brandenburg ist Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Berlin und beteiligt sich im bundesweiten Zusammenschluss kommunaler Arbeitgeber im Interesse seiner Mitglieder an bundesweite Tarifverhandlungen.

Daneben verhandelt der KAV im Rahmen seiner Satzung für seine Mitglieder oder Gruppen von Mitgliedern bezirklich eigenständige Tarifverträge.

Wir sind Tarifvertragspartei (Koalition) i.S. von Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und des Tarifvertragsgesetzes. Die Mitglieder des Verbandes (außer die Gastmitglieder) sind tarifgebunden, d.h. die vom KAV (z.B. der TV-N BRB) oder seinem Dachverband, der VKA, abgeschlossenen Tarifverträge (z.B. der TVöD und der TV-V) sind als Ordnungsgrundlage für die Regelung der Arbeitsbedingungen rechtsverbindlich.

Der KAV Brandenburg ist neben seiner Eigenschaft als Koalition der Interessenvertreter seiner Mitglieder gegenüber der Landesregierung, gegenüber der Bundesregierung (vermittels der VKA) und anderen staatlichen Stellen.Von seinen Mitgliedern erhebt der KAV Brandenburg einen moderaten Mitgliedsbeitrag zur Deckung der Selbstkosten.

Darin enthalten ist der regelmäßige Rundschreibendienst, mit dem wir Informationen über die Verbandsarbeit, insbesondere über den Abschluss von Tarifverträgen sowie über das aktuelle Tarifgeschehen, wichtige arbeits- und tarifrechtliche Vorgänge allgemein und zu speziellen Themenbereichen geben und die Herausgabe von Sammlungen der für die Verbandsmitglieder verbindlichen aktuellen Tarifverträge.

Dabei ist der KAV auch durch Nutzung neuer Kommunikationsmedien stets um hohe Aktualität bemüht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle helfen und beraten bei der Umsetzung und Auslegung der Tarifverträge und geben Unterstützung in weiteren grundsätzlichen Fragen.

Sollte es dennoch zu Rechtsstreitigkeiten aus der Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen im Arbeitsverhältnis kommen, übernehmen die Prozessvertreter des KAV Brandenburg bei grundsätzlicher Bedeutung der Sache nach unserer Verbandssatzung auch die kostenlose Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten.

Sofern die Anforderungen für eine (Voll-)Mitgliedschaft im Verband nicht gegeben sind, gibt es die Möglichkeit einer Gastmitgliedschaft. Gastmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, jedoch kein Stimm- und Mitwirkungsrecht in den Organen des Verbandes. Da die Gastmitgliedschaft keine Tarifbindung und Verpflichtung zur Tarifanwendung beinhaltet, entfällt bei Gastmitgliedern auch die Hilfestellung zur Auslegung der Tarifverträge bzw. die Vertretung in Grundsatzstreitigkeiten zur Tarifanwendung.

Die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung kann ausnahmsweise durch Unternehmen begründet werden, die zwar die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen, jedoch durch wichtige Gründe am Erwerb der (Voll-)Mitgliedschaft gehindert sind. Mitglieder ohne Tarifbindung sind in den Gruppen- und Verbandsorganen von der Teilnahme an der Beschlussfassung zu tarifpolitischen Angelegenheiten ausgeschlossen.

Einen Aufnahmeantrag finden Sie hier.

UNSERE AUFGABEN

Tarifverträge

Beratung

Prozessvertretung